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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Judith Büthe / JUDITH BÜTHE | fotografie + journalismus (nachfolgend:Fotograf; Fotografin; Auftragnehmer)  durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und  Leistungen. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich  getroffen wurden  und/oder werden, gelten die AGB's auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich

die vorliegenden AGB des Fotografen gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

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Auftragserteilung & Termin

Die Buchung der Fotografin ist verbindlich. Durch die mündliche oder schriftliche Bestätigung (auch eine eindeutige Bestätigung via (E-Mails zählt dazu) des Auftraggebers kommt der Vertrag zustande. Der Vertrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande.

Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Vereinbarung.

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Preise, Vergütung, Fälligkeiten

Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modell-honorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Fotografin ist Mitglied der Künstlersozialkasse. Die Rechnung wird nach Erhalt und Auswahl der Vorschaubilder gestellt und ist sofort ohne Abzug, spätestens aber bis 14 Tage nach Rechnungseingang zu überweisen oder bei Abholung in Bar zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotodaten, Abzüge, etc. Eigentum des Fotografen. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt, über die erbrachten Leistungen zu verfügen.

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Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

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Soweit nicht anders vereinbart, hält sich der Auftragnehmer vier Wochen an die Angebotspreise ab deren Datum gebunden. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen den Auftragnehmer zur Korrektur auch bei bereits erstellten Rechnungen. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag.

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Stornierung & Terminverschiebung

Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin für die Fotoproduktion in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber hat dies der Fotografin baldmöglichst mitzuteilen.

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Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber entstehen folgende Kosten:

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Fotoproduktionen:

• innerhalb 12 Wochen vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Honorars

• innerhalb 9 Wochen vor dem Termin: 35 % des vereinbarten Honorars

• innerhalb 4 Wochen vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars

• innerhalb 5 Tage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars

• innerhalb 24 Stunden vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars.

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Die Fotografin ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, etc.) den Termin für die anstehende Fotoproduktion abzusagen und/oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

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Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Auftragnehmers. Daraus resultierende Kosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

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Urheberrecht, Nutzungsrecht

„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Werke, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.

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Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dies der Fotografin vor der Nutzung mitzuteilen und eine von der Fotografin festgelegte Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen sowie die Bilddaten mit einem ©judith büthe zu versehen. Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinerten) digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen/ wettbewerbsfreien Bereich möglich, dabei ist auf die Fotografin zu verweisen und ein funktionierender Link (www.judith-buethe.de) unmittelbar beim Bild zu setzen oder ein mit Logo versehenes Bild zu nutzen.

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Jede Veränderung, Weiterbearbeitung der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im jpg-Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.

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Bildnis-/ Persönlichkeitsrecht

Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden.

Die anwesenden Personen werden vom Auftraggeber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden.

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Gestaltungsfreiheit

Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Dem Auftraggeber ist die Bildsprache des Fotografen bekannt. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

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Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, dem Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien (Bild, Ton, Text) zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalem Format zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Rechte an den Materialien erhält. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Wünscht der Auftraggeber während der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

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Abnahme, Korrektur & Haftung

Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.

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Etwaige Mängel sind stets vom Fotografen zu korrigieren. Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb 2 Tage nach Erhalt der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

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Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt freiwillig und ohne Gewähr.

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Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind.

Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen. Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten.

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Sonstiges

Während einer Fotoproduktion ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet.

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Der Auftragnehmer haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung verwendet der Auftragnehmer DVDs, USB-Sticks oder Internetgalerien, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet der Auftragnehmer keinen Ersatz.

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Bei Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben.

Dies ist weder ein Fehler im Werk noch ein Reklamationsgrund.

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Für die Dauer von zwölf Monaten ab der Fotoproduktion bewahrt der Auftragnehmer die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen.

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Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Auftragnehmer ausgewählt.

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Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

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