JUDITH BÜTHE
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- Ingo | judithbuethe
back NO. 3 - THE SEA Mediterranean , 2023 Limited edition prints on Hahnemühle PhotoRag Ultra Smooth, acid and lignin free, museum quality. Prints are signed, dated & numbered by the artist. 21 x 30 cm, edition of 10 / €175,00 30 x 45 cm, edition of 5 / €290,00 50 x 70 cm, edition of 3 / €400 ,00 Contact
- JUDITH BÜTHE | fotografie + journalismus | HALDI47
Judith Büthe arbeitet als freischaffende Fotografin mit Hauptaugenmerk auf die Portrait-& Reportagefotografie. „HALDI47“ Ein Interview mit Lena und Eva, Hausbesetzerinnen Bochum, 2023 Ihr habt die "Haldi47" in Bochum-Hamme bereits am 15.10.2022 besetzt. Inzwischen kommuniziert ihr die Haldi47 als Hausprojekt. Was hat sich im Laufe der Monate getan? Lena: Die Hausbesetzung als Aktion stand für sich: Wir wollen aufmerksam machen auf den Leerstand in der Stadt. Und das, während Menschen sich wohnen, an vielen Stellen nicht mehr leisten können oder Geflüchtete schlichtweg in Turnhallen gesteckt werden. Das ist unsere Intention. Und diese Aufmerksamkeit konnten wir mit dieser Besetzung schaffen: Deshalb kommunizieren wir auch – nach Absprache in der Gruppe – mit entsprechenden Medienvertreter*innen. Das Thema muss aufrechterhalten werden. Mit der Zeit und einem gewissen Abstand zum Tag der Besetzung ist das Interesse und somit die Anfragen zurückgegangen. Ich finde das einerseits schade, auf der anderen Seite weiß ich, wie viel anderes wir zeitgleich in den letzten Monaten organisiert und realisiert haben. Jetzt, wo feststeht, dass wir Ende des Monats endgültig aus der Haldi rausmüssen, wollen wir das Hausprojekt noch einmal aufleben lassen. Eva: Ich finde es wichtig, dass mit Medien allgemein kommuniziert wird. Wir haben hierfür sogar ein Pressehandy angeschafft. Wir wollte n und wollen, dass die Haldi47 in die Öffentlichkeit kommuniziert wird. Wichtig sind aber auch unsere eigenen Kanäle, über die wir informieren. Die Haldi ist inzwischen vom besetzten Haus zum offenen Projekt geworden – es gibt die Möglichkeit ins Haus zu kommen. Dennoch braucht es auch weiterhin kontrollierbare Öffentlichkeit. Es ist gut und schön zu kommunizieren, aber natürlich ist es uns wichtig, mit wem gesprochen wird. Wie viele seid ihr? Lena: Das ist schwierig zu sagen, da es bei solchen Projekten immer Fluktuation gibt. Gerade zu Beginn, also direkt nach der Besetzung waren sehr viele Menschen da und haben sich beteiligt. Ich würde sagen, dass der „harte Kern“ von Menschen, die von Beginn an und bis jetzt regelmäßig bei Plena waren und mal mehr, mal weniger mit geplant und organisiert haben, bei vielleicht 10 - 15 Personen liegt. Es gibt aber allgemein ein größeres Umfeld von Menschen, die regelmäßig an der Haldi sind – unterstützen und/oder einfach eine gute Zeit miteinander genießen. Wie ist eure Erfahrung mit der Nachbarschaft? Lena: Uns war es von Beginn an ein Anliegen, die Nachbarschaft mit einzubeziehen. Wir haben auch gleich in der ersten Woche ein Nachbarschaftsfest organisiert, um den Leuten die Möglichkeit zu geben uns und unser Anliegen kennenzulernen. Hier kam wirklich viel positive Resonanz. Und da war nicht nur Interesse, sondern auch von allen Seiten das Angebot, uns mit Sachspenden zu unterstützen. Mit Blick zurück auf die Anfangszeit ist dieser Austausch in den vergangenen Monate zurückgegangen. Nach den zurückliegenden Übergriffen auf die Haldi, gibt es wieder vermehrt von allen Seiten Solidaritätsbekundungen. Wie erfahren interessierte Menschen von euch? Wie kommuniziert ihr euer Anliegen, eure Forderungen, aktuelle Entwicklungen und Veranstaltungen? Lena: Die Kommunikation läuft größtenteils digital, über Instagram, um ein Beispiel zu nennen. Da ist es dann eher die eigene Blase, die wir erreichen. Deshalb war klar, wir plakatieren und flyern parallel dazu, weil es doch irgendwie dazu gehört und definitiv in der Nachbarschaft Menschen abholt, die wir sonst nicht erreichen würden, außer natürlich die, die szenentechnisch eh bereits mit uns verbunden sind. Wenn neue Leute dazukommen, also die Haldi besuchen, dann ist das meist einmalig oder besser gesagt unregelmäßig, vielleicht, weil es eher die Neugierde ist, einmal einen Blick in unser Hausprojekt zu werfen. Was wirklich besonders ist: durch die Besetzung der Haldi haben sich verschiedene politisch aktive Gruppen und Initiativen zusammengetan, sind nun miteinander vernetzt – auch generationsübergreifend. Ich hoffe sehr, dass das über die Zeit des Hausprojekts hinweg bestehen bleibt. Klar, vorrangig ist das hier eine zeitlich begrenzte Hausbesetzung. Die Haldi ist aber inzwischen mehr als das: Sie ist nach einem halben Jahr zu einem Hausprojekt geworden, bietet Schutz- und Wohnraum, in dem man sich frei bewegen kann. Ein Ort, an dem Dinge bewegt werden, Menschen aufeinandertreffen und den Austausch suchen – wo man sich wohlfühlen kann. Was bezweckt bzw. was konkret bewirkt ihr mit der Besetzung der Haldi47? Lena: In Hinblick auf die Thematik der Wohnraumpolitik als Hintergrund der Haldi47, bringt die Besetzung vor allem eins: Aufmerksamkeit! Zum einen in der Presse, die uns gerade zu Beginn viel thematisiert hat, zum anderen in der Nachbarschaft. Die Haldi ist ein Ort, an welchem sich über diese Thematik ausgetauscht werden kann, also ein Ort der Vernetzung, an dem teilweise auch Menschen zusammenkommen, die sonst vielleicht nie miteinander (über solche Themen) gesprochen hätten. Von Beginn an sind hier super viele solidarische Menschen zusammengekommen, mit denen man u. a. den Frust über gesellschaftliche Systeme teilen und einander empowern kann. Dieses solidarische Beisammensein in einem Freiraum hat mir persönlich gutgetan und mir zugleich wieder mal aufgezeigt, nicht allein mit meinem Frust und meinen Vorstellungen zu sein. back Mit Rückblick auf den Tag der Besetzung: Wie waren eure Pläne? Habt ihr ein alternatives Wohnprojekt für realistisch gehalten? Lena: Bei der Besetzung im Oktober waren einfach so viele Cops hier... Wir sind nicht davon ausgegangen, dass wir überhaupt länger als ein paar Minuten gegenhalten können. Wir haben in dem Moment nicht damit gerechnet, dass die Haldi langfristig existieren wird. Da war mehr Glück als Verstand. Das ist jetzt sechs Monate her (lacht). Eva: Die Cops waren quasi vor uns da. Trotzdem haben wir es geschafft. Aber es gab halt auch echt krasse Solidarität auf der Straße – von Anfang an eigentlich. Das hat uns dabei geholfen: Uns wurde direkt Essen gebracht, Musik, Möbel und vieles mehr. Lena: Das Stimmt. Vor dem Haus und im Haus war einfach Solidarität. Und es sind mit der Zeit immer neue Leute dazugekommen und wie schon erwähnt, haben sich schnell Gruppen zusammengeschlossen. Wie gestaltet sich der Austausch zwischen der Stadt Bochum und euch? Lena: Seitens der Politik, also der Stadt Bochum kam nichts. Dafür war das mediale Interesse von Beginn an da. Es gab maximal eine Solidaritätsbekundung seitens einer Partei hier in der Stadt. Das war nach den Übergriffen auf die Haldi47. Davor und danach kam nichts. Der Austausch zwischen der Diakonie als Ansprechpartnerin für die Haldi und uns ist dafür super. Es wäre spannend zu wissen, wie die Besetzung und/oder das Hausprojekt verlaufen wäre, wenn die Stadt Ansprechpartnerin wäre. Im März kam es zu einem Übergriff Dortmunder Neonazis auf die Haldi47. Welche Auswirkung hat dieser auf euer persönliches Gefühl und euer Konzept eines „offenen Hauses“? Lena: Ich war persönlich während des Übergriffs nicht im Haus. Dennoch hat sich für mich – wie für die meisten hier – einiges geändert. Das Gefühl, wenn ich hier bin ist anders. Außerdem müssen wir im Haldi-Alltag auf unsere Sicherheit achten. Als Hausprojekt waren und sind hier immer neue Leute willkommen und die Tür stand offen. Das Haus wird seither aber abgeschlossen. Und wenn heute Leute in der Haldi übernachten, jetzt nach den Übergriffen, achten wir sehr darauf, dass immer genügend Personen hier sind. Wir wollen unbedingt weitermachen, Widerstand leisten und bis zum Ende ein offenes Haus bleiben! Ihr versteht die „Haldi47“ als Hausprojekt, als einen Freiraum für alle. Wie stett ihr dem Begriff des tatsächlichen Besitzes gegenüber? Lena: Ich betrachte Besitz in erster Linie als Produkt des Kapitalismus. Wenn dieser dazu führt, dass die besitzenden Menschen daraus extremen Profit ziehen, während andere wiederum ausgebeutet werden oder aufgrund der Profitgier Nachteile erfahren, lehne ich das konsequent ab. Wenn ich das im Kontext von Wohnraum betrachte, sehe ich es extrem kritisch, dass immer wieder einzelne Besitzer*innen oder Unternehmen als Gewinner*innen des kapitalistischen Systems hervorgehen, während andere darunter leiden. Wie viel Organisation steckt hinter einer Besetzung wie die der Haldi47? Wie viel Orga oder gar Struktur bedarf ein Hausprojekt wie das eure? Lena: Gerade am Anfang war der Orga-Aufwand extrem groß: da waren plötzlich ganz viele, extrem unterschiedliche Menschen, die an diesem Projekt teilhaben wollten und wir mussten überlegen, was in der Haldi alles passieren soll. Da einen Konsens zu finden, Struktur zu schaffen und dafür zu sorgen, dass sich möglichst alle wohlfühlen, hat auf jeden Fall einige Zeit und Geduld in Anspruch genommen. Außerdem mussten wir das Haus und den Garten ‚aufhübschen‘, den Kontakt mit der Eigentümerin des Hauses suchen, Öffentlichkeitsarbeit leisten, die Nachbarschaft einbeziehen und und und... Mit der Zeit ist der Organisationsaufwand immer mehr zurückgegangen, weil dann schon ein gewisses Konzept für das ganze Projekt „Haldi47“ erarbeitet wurde und mehr oder weniger funktionierende Dynamiken entstanden sind. Mittlerweile müssen vor allem konkrete, größere Veranstaltungen geplant werden. Dann hängt es halt von den Kapazitäten der beteiligten Menschen ab – entsprechend viel passiert dann letztlich auch. Was wünscht ihr euch mit Blick auf die Thematik „Wohnraum“ hier in Bochum und/oder städteübergreifend? Was fordert ihr konkret seitens der Entscheidungsträger*innen? Lena: Es kann einfach nicht sein, dass Wohnen zum Luxus wird. Allein in Bochum sind fast 1.000 Menschen wohnungslos und es werden immer mehr. Gleichzeitig gibt es immer mehr Leerstand, der entweder bewusst leer stehen gelassen wird oder eben teuer saniert und zu Luxusimmobilien umfunktioniert werden. Sozialer Wohnungsbau fällt dabei mehr und mehr in den Hintergrund und es wird immer schwieriger überhaupt bezahlbaren Wohnraum zu finden und das in Zeiten der Krisen und Inflation. Ganz zu schweigen von Diskriminierung aufgrund von Herkunft, sexueller Identität oder Krankheit, welche auch auf dem Wohnungsmarkt keinen Halt macht. Oder gar der Fakt, dass trotz des massiven Leerstands immer noch Geflüchtete in Turnhallen untergebracht werden. Wohnraum darf einfach kein kapitalistisches Gut sein! Wir brauchen angemessenen und bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen und keine weiteren Luxussanierungen. Statt auf Modernisierung und Privatisierung muss der Fokus auf der Förderung sozialen Wohnungsbaus liegen. Leerstand sollte als Wohnraum oder auch als soziale und kulturelle Orte für alle Menschen nutzbar gemacht werden. Das Grundrecht auf Wohnen darf nicht weiter Teil des kapitalistischen Systems sein. Was folgt auf die Haldi? Lena: Wir wollen die Thematik weiterhin im Gespräch halten. Wie und auf welche Art können wir jetzt noch nicht sagen. Sollte sich eine Möglichkeit ergeben, werden wir sie sicher nutzen. Das Thema ist relevant und verliert ja mit Ende der Hausbesetzung nicht an Wichtigkeit. Eva: Ich denke auch, dass Leute von uns weitermachen, wenn auch in anderer Form. Lena: Für uns ist es wirklich schön – abseits der Besetzung der Haldi47, zudem einen Freiraum für Menschen geschaffen zu haben. Es wäre schön, wenn im Nachgang – dann leider ohne die Haldi als Ort der Begegnung und des Austauschs – diese Verbindungen bestehen bleiben würden. Die Menschen hier haben Bock darauf weiterzumachen. Vielleicht trifft man sich demnächst an einem anderen Ort – diskutiert gemeinsam, lädt zu Vorträgen oder ähnlichem ein, hat eine gute Zeit miteinander.
- Ingo | judithbuethe
back NO. 1 - THE SEA Mediterranean , 2023 Limited edition prints on Hahnemühle PhotoRag® Ultra Smooth, acid and lignin free, museum quality. Prints are signed, dated & numbered by the artist. 21 x 30 cm, edition of 10 / €175,00 30 x 45 cm, edition of 5 / €290,00 50 x 70 cm, edition of 3 / €400 ,00 Contact
- JUDITH BÜTHE | fotografie + journalismus | Bretagne
Bretagne - Landscapes 2018 back
- JUDITH BÜTHE | fotografie + journalismus | AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN • JUDITH BÜTHE | fotografie + journalismus ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeines Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Judith Büthe / JUDITH BÜTHE | fotografie + journalismus (nachfolgend:Fotograf; Fotografin; Auftragnehmer) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden, gelten die AGB's auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. Auftragserteilung & Termin Die Buchung der Fotografin ist verbindlich. Durch die mündliche oder schriftliche Bestätigung (auch eine eindeutige Bestätigung via (E-Mails zählt dazu) des Auftraggebers kommt der Vertrag zustande. Der Vertrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Vereinbarung. Preise, Vergütung, Fälligkeiten Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modell-honorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Fotografin ist Mitglied der Künstlersozialkasse. Die Rechnung wird nach Erhalt und Auswahl der Vorschaubilder gestellt und ist sofort ohne Abzug, spätestens aber bis 14 Tage nach Rechnungseingang zu überweisen oder bei Abholung in Bar zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotodaten, Abzüge, etc. Eigentum des Fotografen. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt, über die erbrachten Leistungen zu verfügen. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Soweit nicht anders vereinbart, hält sich der Auftragnehmer vier Wochen an die Angebotspreise ab deren Datum gebunden. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen den Auftragnehmer zur Korrektur auch bei bereits erstellten Rechnungen. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Stornierung & Terminverschiebung Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin für die Fotoproduktion in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber hat dies der Fotografin baldmöglichst mitzuteilen. Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber entstehen folgende Kosten: Fotoproduktionen: • innerhalb 12 Wochen vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Honorars • innerhalb 9 Wochen vor dem Termin: 35 % des vereinbarten Honorars • innerhalb 4 Wochen vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars • innerhalb 5 Tage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars • innerhalb 24 Stunden vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars. Die Fotografin ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, etc.) den Termin für die anstehende Fotoproduktion abzusagen und/oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Auftragnehmers. Daraus resultierende Kosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen. Urheberrecht, Nutzungsrecht „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Werke, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht. Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dies der Fotografin vor der Nutzung mitzuteilen und eine von der Fotografin festgelegte Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen sowie die Bilddaten mit einem ©judith büthe zu versehen. Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinerten) digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen/ wettbewerbsfreien Bereich möglich, dabei ist auf die Fotografin zu verweisen und ein funktionierender Link (www.judith-buethe.de ) unmittelbar beim Bild zu setzen oder ein mit Logo versehenes Bild zu nutzen. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im jpg-Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Bildnis-/ Persönlichkeitsrecht Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden Personen werden vom Auftraggeber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden. Gestaltungsfreiheit Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Dem Auftraggeber ist die Bildsprache des Fotografen bekannt. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, dem Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien (Bild, Ton, Text) zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalem Format zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Rechte an den Materialien erhält. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Wünscht der Auftraggeber während der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Abnahme, Korrektur & Haftung Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. Etwaige Mängel sind stets vom Fotografen zu korrigieren. Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb 2 Tage nach Erhalt der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt freiwillig und ohne Gewähr. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen. Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten. Sonstiges Während einer Fotoproduktion ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet. Der Auftragnehmer haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung verwendet der Auftragnehmer DVDs, USB-Sticks oder Internetgalerien, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet der Auftragnehmer keinen Ersatz. Bei Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist weder ein Fehler im Werk noch ein Reklamationsgrund. Für die Dauer von zwölf Monaten ab der Fotoproduktion bewahrt der Auftragnehmer die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Auftragnehmer ausgewählt. Datenschutz Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
- JUDITH BÜTHE | fotografie + journalismus | Fire Refugee Camp Moria Lesbos
Refugee Camp "Moria" on Lesbos after the fire in September 2020. A documentaion. Photos: Judith Büthe back
- JUDITH BÜTHE | fotografie + journalismus | Refugee Camp Moria | Lesbos
Europe's former biggest Refugee Camp "Moria" on Lesbos in 2019. back
- Ingo | judithbuethe
back DEEP DARK Aegean Sea, 2019 Hahnemühle museum etching 350, acid and lignin free, museum quality. Pr ints are signed, dated & numbered by the artist. 40 x 20 cm, edition of 5 / €250 ,00 60 x 30 cm, edition of 3 / €350,00 80 x 40 cm, edition of 3 / €450 ,00 Contact
- JUDITH BÜTHE | fotografie + journalismus | Parwana Amiri in Moria Refugee Camp
Parwana Amiri ist selbst Geflüchtete aus Afghanistan und ehemalige Bewohnerin des Flüchtlingscamps Moria auf Lesbos, wo sie in 2019 als freiwillige Lehrerin in der Wave of Hope for the Future-Schule im Camp unterrichtet. Die Schule wurde von Geflüchteten für Geflüchtetet gegründet. back